Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Cyrus Technology GmbH (im folgenden Verwenderin genannt) erfolge ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Das gilt auch dann, wenn die Verwenderin in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen.

Eventuelle Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur durch schriftliche Bestätigung seitens der Verwenderin wirksam.

1. Vertragsschluss

a. Angebote und Angaben hinsichtlich der von der Verwenderin vertriebenen Geräte sind freibleibend und unverbindlich. Produktbeschreibungen, wie Daten und Unterlagen der von der Verwenderin vertriebenen Geräte sind nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

b. Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote, welche die Verwenderin wahlweise durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der Ware zu dem in Rechnung gestellten Endpreis annimmt. Wurde die bestellte Ware bei einer Bestellung auf Abruf nicht binnen einem Monat seit dem Datum der Auftragsbestätigung abgenommen, so entfällt eine Lieferverpflichtung für die Verwenderin. Der Kunde bleibt weiterhin zum Abruf und zur Abnahme der Ware verpflichtet.

c. Bestellt der Kunde die Ware über den Online-Shop, so wird die Verwenderin den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Diese bleibt der Auftragsbestätigung vorbehalten.

d. Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

2. Lieferfristen und -termine, Rücktrittsrecht

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Verwenderin. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von der Verwenderin nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer der Verwenderin. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Für den Fall der bereits erfolgten Gegenleistung wird diese unverzüglich zurückerstattet.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Verwenderin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, wesentliche Veränderungen der Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger relevanter Begleitkosten, usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, – hat sie auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Die vorbezeichneten Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen berechtigen beide Vertragsparteien, binnen einer angemessenen Frist von drei Wochen nach Bekanntwerden und Mitteilung des Störungsgrundes, eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Rücktrittsvorschriften nach den §§ 346 ff. BGB vorzunehmen.

Sie berechtigen die Verwenderin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Störung länger als drei Monate andauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Verwenderin von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

Die durch die Verwenderin an den Kunden gelieferten Waren dürfen nicht aus dem vereinbarten Lieferungsland weggeführt werden. Erfolgt trotzdem eine Ausfuhr der Waren, ist diese gemäß der Außenwirtschaftsgesetze der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes der Ware genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist von dem Kunden selbst zu beantragen.

3. Preise

Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und freibleibend und können von der Verwenderin jederzeit abgeändert werden.

Sämtliche Preise beinhalten weder Transport-, noch Verpackungsmaterial- und Versicherungskosten.

4. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verwenderin über den Betrag verfügen kann. Die Verwenderin ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Verwenderin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Die Verwenderin ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsbeziehungen abzutreten.

Falls der Kunde mit der Begleichung einer oder mehrerer Forderungen in Verzug gerät, sonstige wesentliche Vertragspflichten schuldhaft nicht einhält oder wenn der Verwenderin Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere u.a. Zahlungseinstellung, Rücklastschriften, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenz, werden alle Forderungen sofort fällig. Darüber hinaus ist die Verwenderin im Falle des Zahlungsverzuges befugt, die jeweils banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugszinsschaden in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Zahlungsverzug, ist die Verwenderin unbeschadet ihrer Rechte der §§ 286 ff., 324ff. BGB berechtigt, anderweitige vereinbarte oder künftige Lieferungen zurückzuhalten oder wahlweise nur noch gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme auszuführen. Wird eine Nachnahme vom Kunden nicht eingelöst, so ist die Verwenderin berechtigt, die Ware unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung zu veräußern und dem Kunden die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung zu stellen.

Gegen Ansprüche der Verwenderin kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

5.Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen

Zur Wirksamkeit von Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen, sowie mündlicher Vereinbarungen, bedürfen diese einer schriftlichen Bestätigung durch die Verwenderin. Die Verkaufsangestellten der Verwenderin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Versicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

6. Gefahrübergang

Sobald die Ware zum Zweck der Versendung an den Kunden durch die Verwenderin einem Spediteur, dem Frachtführer, einem anderen zum Versand eingesetzten unselbständigen Beförderungsunternehmen oder einer sonstigen zum Transport bestimmten Person übergeben wurde, geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Die Art und Weise der Versendung einschließlich der Verpackung sowie die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der Ware an den Kunden von einem inländischen Auslieferungslager oder einem ausländischen Hersteller/ Zulieferungsunternehmer erfolgt, liegt im billigen Ermessen der Verwenderin, es sei denn, vorab wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

Transport-, Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden sodann in Rechnung gestellt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die von der Verwenderin gelieferte Ware bleibt solange in ihrem Eigentum, bis alle ihre gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Erfolgt zum Ausgleich der Ansprüche ein Wechsel- oder Scheckverfahren, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zum Abschluss dieses Verfahrens bestehen.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an die Verwenderin ab.

Des Weiteren ist er nicht berechtigt, durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung über die Ware zu verfügen. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist diese Einziehungsermächtigung widerrufbar. Die aufgrund der Einziehungsermächtigung eingenommenen Beträge werden vom Kunden treuhänderisch und unter gesonderter Aufbewahrung und Buchung für die Verwenderin verwaltet.

Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde der Verwenderin sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Zugleich ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der Verwenderin hinzuweisen. Die Kosten etwaiger Interventionen der Verwenderin gegen Vollstreckungsgläubiger oder gegen sonstige auf die Vorbehaltsware zugreifende Dritte trägt der Kunde.

Verhält sich der Kunde vertragswidrig (insbesondere bei Zahlungsverzug), so ist die Verwenderin befugt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die eventuell anstehende Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren nimmt der Kunde für die Verwenderin vor, ohne dass diese rechtlich dadurch verpflichtet wird. Erlischt das Eigentum der Verwenderin an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum von der Verwenderin an der einheitlichen Sache oder Sachverbindung wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an die Verwenderin übergeht. Diese durch den Kunden geschaffene einheitliche Sache oder Sachverbindung verwahrt dieser für die Verwenderin unentgeltlich. Bei Weiterveräußerung der geschaffenen einheitlichen Sache oder Sachverbindung gilt die obige Vorausabtretung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auch für die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung.

Die Vorbehaltsware muss von dem Kunden gegen sämtliche Risiken angemessen versichert werden. Die Vorbehaltsware ist von dem Kunden sorgfältig und schonend zu behandeln, getrennt zu lagern und auf Wunsch der Verwenderin als solche zu kennzeichnen. Der Kunde tritt die durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware entstehenden vertraglichen, insbesondere versicherungsvertraglichen oder deliktischen Ansprüche bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) an die Verwenderin ab. Die Verwenderin gibt die ihr im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen es Kunden frei, soweit der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen der Verwenderin nachweisbar um mehr als 20 % übersteigt.

8. Gewährleistung

a. Die Verwenderin haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelansprüche für die Dauer der gesetzlichen Fristen gerechnet ab Übergabe der Ware an den Kunden für Mängel, die bei Auslieferung der Ware an den Kunden vorhanden sind. Bei Verkauf von Gebrauchtware oder RMA-Ware gilt die im Artikeltext genannte Garantiefrist. Weitergehende Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind hierfür ausgeschlossen. Die von der Verwenderin gelieferte Ware ist in ihrer Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferungszeitpunkt üblich ist, mangelfrei. Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind. Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die Verwenderin keine Haftung, auch wenn bei Vertragsvereinbarungen über Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch die Verwenderin beraten wurde. Die Verwenderin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen, und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die Sachmängelhaftung entfällt, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.

b. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl der Verwenderin Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Gutschrifterteilung. Die Gewährleistungsverpflichtung für mangelhafte oder vom vereinbarten Kaufgegenstand abweichende Ware der Verwenderin beschränkt sich im Übrigen auf die Nachbesserung oder aber auf die Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. In dem Fall, dass die Verwenderin zunächst die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung gewählt hat, gilt im Übrigen folgendes: Ist die Verwenderin zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die Verwenderin die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Liefert die Verwenderin zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt (vgl. Zeitwertgutschriften-Liste).

c. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernimmt die Verwenderin nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Der Aufwendungsersatz beschränkt sich auf maximal 2 % des ursprünglichen Warenwertes.

d. Den Kunden trifft hinsichtlich der empfangenen Ware eine von ihm unverzüglich nach dem Eintreffen der Ware durchzuführende Untersuchungspflicht auf etwaige Mängel, auf ihre Beschaffenheit und auf das etwaige Vorhandensein ggf. zugesicherter Eigenschaften im handelsüblichen Umfang. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der Verwenderin schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht innerhalb von 7 Kalendertagen seit Lieferdatum, so gilt die Ware als genehmigt.

Veräußert oder verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so erkennt er die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Lieferung an. Folglich ist eine Gewährleistung für bereits verarbeitete oder nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist weiter veräußerte Ware hinsichtlich der bei ordnungsgemäßer Untersuchung feststellbaren Mängel ausgeschlossen.

e. Die Warenrücklieferung wegen mangelhafter oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung ist mit der Verwenderin abzustimmen und nur unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Lieferschein-/Rechnungsnummer zulässig. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis zum Eingang der zurückgelieferten Ware bei der Verwenderin trägt der Kunde.

f. Der Verschleiß der Ware ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsachgemäße Behandlung und vom Kunden verursachte Aufstellungsfehler und Reinigungsarbeiten. Für die Instandsetzung der aufgrund dieser durch den Kunden verursachter Mangelhaftigkeit der Ware berechnet die Verwenderin ihre Leistungen nach den jeweils gültigen Preisen. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Ware, und zwar nur bis zum Ablauf der für diese geltende Verjährungsfrist.

g. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Ware aus dem Kaufvertrag Sachmängelansprüche geltend machen.

h. Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von der Verwenderin berechnet.

i. Garantieleistungen betreffen ausschließlich den Hersteller von Waren und sind diesem gegenüber geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche gegen die Verwenderin stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

9. Haftung

a. Wir haften für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe und Erfüllungsgehilfen sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b. Wir haften weiter für leichte Fahrlässigkeit unserer Organe und Erfüllungsgehilfen im Falle der Unmöglichkeit, des Leistungsverzugs, der Nichteinhaltung einer Garantie oder der Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf solche vertragstypischen Schäden beschränkt, mit denen wir bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen mussten.

c. Eine über die Haftung nach a. und b. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche Ansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, nicht jedoch für eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss.

d. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gemäß a. bis c. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch zu Gunsten unserer Organe und Erfüllungsgehilfen.

e. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

10. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Verwenderin ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte oder um von der Verwenderin schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Der Kunde ist ebenso nicht berechtigt, mit gegenüber der Verwenderin bestehenden Forderungen aufzurechnen.

11. Urheberschutz

Dem Kunden überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und die Herstellung bestellter Teile darf der Kunde nur für den vorhergesehenen Zweck verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen ohne die Zustimmung der Verwenderin Dritten zugänglich oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen.

12. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Die durch die mit der Verwenderin geschlossene Geschäftsbeziehung entstehenden Verpflichtungen sind an deren Geschäftssitz Aachen zu erfüllen. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche, auch Wechsel- und Scheckansprüche, aus der Geschäftsbeziehung gilt Aachen als ausschließlicher Gerichtsstand. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Nutzung des Webanalysedienst der Google Inc.

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14. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Die Verwenderin ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert Schriftform. Die Verwenderin ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, wenn dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Verwenderin beachtet.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.